Ich errichte diese Stiftung aus Dankbarkeit
für ein erfolgreiches und glückliches Leben und zur
Erinnerung daran, dass mein Mann Helmut Wendelborn und ich mit
harter Arbeit und durch glückliche Umstände etwas geschaffen
haben.
Ich gebe damit der Gesellschaft den Teil zurück, den ich
ihr verdanke.
Mögen auch künftige Generationen sich dessen stets verantwortungsvoll
bewusst sein.
Sie sind aufgerufen, diese Stiftung künftig zu begleiten,
zu erhalten und wenn möglich auch auszubauen.
Anna-Maria Wendelborn
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Die Unterzeichnerin
Frau Anna-Maria Wendelborn
– nachstehend kurz "Stifterin" genannt -
geboren am: 12. Oktober 1924
geschäftsansässig: Außenallee
1 in 23570 Lübeck - Travemünde
errichtet hiermit die
Helmut und Anna-Maria Wendelborn-Stiftung
als Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Lübeck.
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| Helmut Wendelborn (li) mit
Kai-Uwe von Hassel (Mitte) (Foto: privat) |
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Die Stiftung soll Rechtsfähigkeit erlangen;
die nach § 80 BGB erforderliche Anerkennung wird hiermit eingeholt.
Die Stifterin stattet die Stiftung mit einem Vermögen
von insgesamt
250.000,-- Euro
(in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro)
aus. Die Einzahlung des Stiftungskapitals
erfolgt nach Wahl der Stifterin bis zum 30. Juni 2006. Weitere
Zustiftungen sind insbesondere in Form der Einbringung von Grundstücken
und Kunstwerken geplant, damit der Stiftung ein langfristig
ausreichendes Kapital für ihre Zwecke zur Verfügung
steht.
Die Einzelheiten ergeben sich aus
der Anlage zu § 3 Abs. 1 der Stiftungssatzung.
Die Stiftung soll der Förderung
der Bildung und Erziehung, der Jugendhilfe und des Sports dienen.
Die Stifterin gibt der Stiftung
die als Anlage beigefügte Satzung. Die Einzelheiten zum
Zweck der Stiftung ergeben sich aus § 2 dieser Satzung.
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| Lübeck, den 11.06.2006
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gez. Anna-Maria Wendelborn |
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Download
des "Stiftungsgeschäfts" als PDF-Datei zum Ausdruck |
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