Stiftungsgeschäft vom 11.06.2006
Die Unterzeichnerin
Frau Anna-Maria Wendelborn
– nachstehend kurz „Stifterin“ genannt –
geboren am: 12. Oktober 1924
geschäftsansässig: Außenallee 1 in 23570 Lübeck – Travemünde
errichtet hiermit die
Helmut und Anna-Maria Wendelborn-Stiftung
als Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Lübeck.
Die Stiftung soll Rechtsfähigkeit erlangen; die nach § 80 BGB erforderliche Anerkennung wird hiermit eingeholt.
Die Stifterin stattet die Stiftung mit einem Vermögen von insgesamt
250.000,– Euro
(in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro)
aus. Die Einzahlung des Stiftungskapitals erfolgt nach Wahl der Stifterin bis zum 30. Juni 2006. Weitere Zustiftungen sind insbesondere in Form der Einbringung von Grundstücken und Kunstwerken geplant, damit der Stiftung ein langfristig ausreichendes Kapital für ihre Zwecke zur Verfügung steht.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu § 3 Abs. 1 der Stiftungssatzung.
Die Stiftung soll der Förderung der Bildung und Erziehung, der Jugendhilfe und des Sports dienen.
Die Stifterin gibt der Stiftung die als Anlage beigefügte Satzung.
Die Einzelheiten zum Zweck der Stiftung ergeben sich aus § 2 dieser Satzung.
Lübeck, den 11.06.2006 gez. Anna-Maria Wendelborn